Immer wieder kommt die Frage auf, ob denn unsere geliebte Sportschleuder nach dem Waffengesetz (WaffG) verboten ist oder nicht. Nun, dann wollen wir mal dieses Mysterium ein wenig ausleuchten, und somit etwas Licht ins Dunkel der Paragraphen bringen. Vorne weg, die Antwort ist ein klares „Jein“, denn unter Umständen macht man sich tatsächlich Strafbar.
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesamt für Justiz
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 228 V v. 19.6.2020 I 1328Angebotene Formate: ¦ HTML ¦ PDF ¦ XML ¦ EPUB (eBook) ¦ English Version ¦
Deutsches Waffengesetz (WaffG)
Hier wird der genaue Umgang mit Waffen entsprechend des deutschen Waffenrecht geregelt. Dem WaffG zufolge sind Schleudern/ Steinschleudern in Deutschland verboten, wenn sie über Handgelenkstützen, Armstützen oder ähnliche Vorrichtungen verfügen. Mit Hilfe dieser Stützen bezeichnet man sie als Präzisionsschleudern, womit sie laut Definition zu den „tragbaren Geräten“ zählen. Es reicht hierbei schon aus, wenn die Schleuder eine Vorrichtung zur Befestigung / Nachrüstung oben beschriebener Stützen besitzt, um unter das WaffG als tragbares Gerät zu fallen. Vorsicht ist hier vor allem geboten, wenn man sich unbedacht derartige Schleudern kauft. Denn bereits der Erwerb ist strafbar. Merkwürdigerweise scheint der Verkauf dort nicht so geregelt zu sein, ansonsten könnte ich mir zumindest nicht erklären wie solche Schleudern, auch mit den Stützen, immer noch zu kaufen sind. Und zwar nicht auf dem Schwarzmarkt oder im Dark-Net, nein, ganz offen auf diversen großen Verkaufsplattformen. Also Augen auf beim Zwillen kauf.
Sportschleudern
Die gute Nachricht, Zwillen wie wir sie alle nutzen, schießen und oftmals bei uns führen fallen nicht unter dieses Gesetz. Sie laufen unter der Bezeichnung Spielgerät, Sportgerät und somit als Gebrauchsgegenstand der frei zu erwerben, bauen und zu benutzen ist. Beim Verkauf wäre ich jedoch vorsichtig, wenn die Schleuder an Minderjährige (also unter 18 jährige) verkauft wird. Dazu habe ich explizit nichts gefunden. Die Zeiten wo ich als Kind noch so eine Plastikfletsche für eine handvoll DM überall kaufen konnte könnten mittlerweile vorbei sein. Wenn da jemand eine eindeutige Aussage zu findet, bitte ich um eine Nachricht. Dann könnten wir diesen Punkt auch endgültig klären.
Für die Juristen unter euch
WaffG Anlage 1 – Unterabschnitt 2: (Tragbare Gegenstände 1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere) – Kapitel 1.3 (tragbare Gegenstände)
Zitat: „Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.“
WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste – Abschnitt 1 – Kapitel 1.3.7
Zitat: „Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;“
Wichtige Anmerkung für unsere Internationalen Besucher und Reisende
Alle Angaben beziehen sich auf das Deutsche Waffengesetz (WaffG). Andere Länder andere Sitten. Also bitte vorher informieren wie es in anderen Ländern gehandhabt wird.
Ahoj
Mich würde eine kleine Erklärung..
Warum es Präzsisionsscchleuder , dann heißt begrüssen..
Den so, ist es Fraglich….
Auch, warum, man sowas gar nicht bräuchte, um Leuten (Anfängern) es klarer zu machen 😉
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Kann Text, oder Quellen dazu geben 😉
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Desweiteren, wurde nicht beachtet, das im § jetzt drinnen steht…
Siehe oben
„höchstmöglichen Bewegungsenergie“
Was eine Armstütze dann zulässt, wenn die Schleuder an sich, oder die „Armstütze“ so Konstruiert ist, das keine , höchstmöglichen Bewegungsenergie (fraglich, was ist das) herbeigeführt werden kann.. aber auch keine andere Armstütze, dann angebracht werden kann….
Joh Thorsten,
Hier an der Stelle wollte ich nur das Waffengesetz wie es derzeit gültig ist nennen. Über Sinn und Unsinn solcher Regeln, oder auch einfach nur Formulierungen die im Text vorkommen,wollte ich nicht philosophieren. Ich denke das führt an der Stelle zu weit. Könnte aber ein Thema für eine Forendiskussion sein.
Hallo zusammen,
Ich als Anfänger dachte so ne Armstütze ist bestimmt praktisch und hab mir eine Präzisionsschleuder bei Aliexpress bestellt.
Natürlich habe ich danach mich erst schlau gemacht ob das erlaubt ist oder nicht, nach durchforsten der verschiedensten Seiten und Foren über das Thema ging mir natürlich ordentlich die Düse da der Artikel schon versendet wurde.
Als einzige logische Reaktion meines Erachtens nach habe ich bei der Polizei angerufen und gesagt was Sache ist.
Der Beamte meinte das es mit Präzisionsschleudern ist wie mit z. B. Teleskopschlagstöcken, der Erwerb und der Besitz sind nicht strafbar aber das führen. Das heißt im Klartext man darf sie besitzen und zuhause oder auf dem eigenen Grundstück damit Ballern wie man will (natürlich unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstand ;)) aber sobald man mit der Präzisionsschleuder das Haus und/oder das eigene Grundstück verlässt macht man sich Strafbar.
Die von mir bestellte Präzisionsschleuder ist inzwischen angekommen und auch durch den Zoll gekommen.
Hoffe ich kann mit der Erfahrung anderen helfen 😉
LG Red Baron
Hallo Red Baron,
Vielen Dank das du deine Erfahrungen geteilt hast. Und ja, das kann ich so bestätigen. Es gibt natürlich auch Gegenstände die gänzlich verboten sind, und es kommt immer ein wenig auf den Beamten an. Schlagringe z.B. werden üblicherweise gleich eingezogen. Ich meine auch diese Teleskopschlagstöcke sind so eine Sache. Aber das ist ein anderes Thema. Die sogenannten „Präzisionsschleudern“ mit Armstütze sehen oftmals aus wie Profigeräte, entpuppen sich leider allzu oft eher als Spielzeug.
Wichtig dabei ist, dass selbst die Möglichkeit der Montage einer Armstütze schon ausreicht um die Schleuder als illegale Waffe einzustufen – wenn man sie mit sich führt. Also abschrauben der Stütze reicht nicht aus. Ich habe selber noch keine mit Armstütze gebraucht und besitze auch keine. Zumal der Trend beim Targetshooting eher zu leichten Bandsets geht, und da benötigt man die Armstütze sowieso nicht. Und wer mal mit einem gutem Frame (der nicht teuer sein muss) geschossen hat, der legt diese Präzisionsschleudern meist gerne unter „Erfahrung sammeln“ ins Regal :-).
Gruß,
Knut
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„Stand: Zuletzt geändert durch Art. 228 V v. 19.6.2020 I 1328“
Moin, ich las bei Kugelwinnie, man dürfe nur auf dem eigenen Grundstück schleudern, und nur unter der Voraussetzung, dass die Kugel das Gelände nicht verlassen kann. Und auf fremden Grundstücken nur mit Erlaubnis des Besitzers.
Das ist doch aber juristisch nicht korrekt meine ich. Da die Zwille ja keine Waffe ist, sondern als Sportgerät eingestuft ist. Somit greift der Paragraph nicht, der zB. für ein Luftgewehr gilt.
Daher darf man doch die Zwille führen und im Prinzip überall (zumindest in der Natur) schleudern. Mit Ausnahme von Naturschutzgebieten oder so, meine ich mich zu erinnern. Dasselbe gilt auch für den Bogen.
Liege ich richtig? (Auch wenn das jetzt keine verbindliche Rechtsberatung sein kann… :P)
Gruß
Hi, also eine Zwille ist in Deutschland keine Waffe solange sie keine Armstütze hat, oder eine Vorrichtung um eine Armstutue zu befestigen. Von daher kann und darf sie auch in der Natur genutzt werden. Ich würde es nicht drauf anlegen und auf einer Veranstaltung, einem Schulhof wo Kinder spielen, einem Spielplatz usw. auf mein Recht pochen. Also mit dem üblichen Menschenverstand sollte man sicher stellen keine Menschen zu gefährden, und auch keine Sachschäden billigend in Kauf zu nehmen.
Mehr Details zum Waffengesetz und Zwillen in Deutschland in unserem neuen Schleuder-Blog.
https://schleudershop.de/blog/zwillen-wiki/waffengesetz-waffg-und-zwillen/
Gruß,
Knut